Porsche Erlebnisfahrt bei unserem Kooperationspartner Spa & Resort Bachmair Weissach.
Erleben Sie das einzigartige Porsche Fahrgefühl und puren Fahrgenuss bei einer Erlebnisfahrt mit dem Porsche 911.
Ob eine Runde um den Tegernsee oder durch die bayerische Alpenlandschaft - leihen Sie sich während Ihres Aufenthaltes im Spa & Resort Bachmair Weissach den Porsche 911 für bis zu 2 Stunden.
Wählen Sie nun Ihren Wunschtermin aus und genießen Sie ein einzigartiges Fahrerlebnis.
Die Vereinbarung und der Haftungsausschluss für die Veranstaltung steht Ihnen hier zum Download bereit.
Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss für die „Porsche Erlebnisfahrt“ beim Partnerhotel von Porschezwischen der Porsche Deutschland GmbH („Porsche“) und dem Unterzeichner („der
Unterzeichner“).
1. Eine Teilnahme ist nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Teilnehmer ist mindestens 25 Jahre alt und befindet sich seit mehr als 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Fahrverbotszeiten, die einen Zeitraum von 4 Wochen nicht überschreiten, bleiben unberücksichtigt). Er hat zudem in diesem Zeitraum regelmäßig mit Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen. Vor Beginn der Veranstaltung hat der Teilnehmer Führerschein und Personalausweis im Original vorzulegen. Es gilt absolutes Alkohol- (0,0 Promille) und Drogenverbot, sowie das Verbot sonstiger berauschender und sedativer Mittel, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob er die geistige und körperliche Fähigkeit hat, ein Fahrzeug sicher zu führen. Er darf nur teilnehmen, wenn er keine Umstände erkennt, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
2. Der Teilnehmer trägt allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, insbesondere für alle von ihm verursachten Schäden an von ihm im Rahmen der Veranstaltung benutzen Fahrzeugen sowie für alle von ihm begangenen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen.
3. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend vorgeschrieben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug jederzeit sachgemäß und pfleglich zu behandeln, es nur bestimmungsgemäß zu nutzen, alle geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Beschädigung und Diebstahl zu sichern. Zudem verpflichtet er sich allen Anweisungen von Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Porsche Folge zu leisten. Setzt sich der Teilnehmer über derartige Anweisungen hinweg oder fällt durch eine rücksichtslose, gefährliche oder gegen geltende Verkehrsregeln verstoßende Fahrweise auf, behält sich Porsche vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder die weitere Nutzung der überlassenen Fahrzeuge zu untersagen, ohne dass dem Teilnehmer dadurch Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund entstehen.
4. Bei der Veranstaltung dürfen Begleitpersonen mitgebracht werden. Sofern Begleitpersonen zugelassen sind und der Teilnehmer solche mitbringen möchte, gilt: Begleitpersonen müssen separat angemeldet werden und Begleitpersonen über 18 Jahren müssen einen gesonderten Haftungsausschluss unterschreiben. Minderjährige Begleitpersonen müssen von mindestens einer erziehungsberechtigten Person, einem anderen erwachsenen Familienangehörigen oder einer sonstigen erwachsenen Person, welche die Aufsichtspflicht übernommen hat, über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung betreut, begleitet und beaufsichtigt werden. Sofern nach den gesetzlichen Vorgaben für die Mitfahrt ein Kindersitz erforderlich ist, ist die Mitfahrt der minderjährigen Begleitperson nur möglich, wenn ein Kindersitz durch den Teilnehmer mitgebracht/gestellt wird. Sofern im Rahmen der Veranstaltung zusätzlich eine Taxifahrt angeboten wird, gilt: Aus Sicherheitsgründen muss die minderjährige Begleitperson mindestens 12 Jahre alt und größer als 1,50 m sein. Der Teilnehmer stellt sicher, dass mitgebrachte Begleitpersonen alle Teilnahme und Sicherheitsregeln kennen und einhalten.
5. Tritt an dem Fahrzeug ein Schaden ein, sei es aufgrund eines Verkehrsunfalls, eines Diebstahls oder aus einem sonstigen Grund, ist Porsche unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten des Ereignisses zu unterrichten.
6. Die Überlassung eines Fahrzeugs, das dem Teilnehmer im Rahmen der oben genannten Veranstaltung übergeben wurde, an Dritte, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter von Porsche handelt bzw. die nicht durch Unterzeichnung einer Vereinbarung nach diesem Muster als Fahrer zugelassen sind, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgabe ist Porsche berechtigt, die weitere Nutzung des Fahrzeugs zu untersagen. Ersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Porsche aufgrund der Verletzung der in Satz 1 enthaltenen Vorgabe entsteht, bleibt unberührt.
7. Zugunsten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, der Porsche Deutschland GmbH, und deren jeweiligen Organmitgliedern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (im Folgenden die Begünstigten“) erklärt der Teilnehmer anlässlich der Veranstaltung folgendes: Der Teilnehmer verzichtet gegenüber den Begünstigten für alle Schäden, die mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen, auf die Haftung auf Schadensersatz. Dieser Haftungsverzicht gilt jedoch nicht,
a) wenn den Begünstigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt;
b) bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
c) soweit die Begünstigten einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben;
d) für Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen;
e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nämlich solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Begünstigten jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, sofern kein Fall nach Ziff. 7 Satz 2 lit. a) bis d) vorliegt. Soweit der Teilnehmer für den betreffenden Schadenfall eine Versicherung abgeschlossen hat und diese den Schadensfall deckt, liegt der vorhersehbare, vertragstypischen Schaden in den damit verbundenen Nachteilen des Teilnehmers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
8. Dem Haftungsverzicht stimmt der Teilnehmer nicht nur im eigenen Namen zu, sondern auch im Namen seiner minderjährigen Begleitpersonen, sofern er der Erziehungsberechtigte oder ein erwachsener Familienangehöriger dieser ist oder in sonstiger Weise die Aufsichtspflicht über diese übernommen hat, sowie sämtlicher natürlicher oder juristischer Personen, auf die Ansprüche im Falle eines schädigenden Ereignisses übergehen können (nachfolgend „Vertretene“). Sofern die Vertretenen dies nicht genehmigen, stellt er die Begünstigten von sämtlichen Ansprüchen frei, die die Vertretenen gegen die Begünstigten geltend machen.
9. Der Teilnehmer stellt die Begünstigten in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei, falls diese Dritten die Begünstigten wegen eines vom Teilnehmer verursachten Schadensereignisses in Anspruch nehmen.
10. Die Haftung des Teilnehmers für von ihm verursachte Schäden an dem ihm überlassenen und durch ihn geführten Fahrzeugen wird wie folgt geregelt: Das überlassene Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Für Schäden an dem Fahrzeug besteht keine Vollkaskoversicherung. Soweit der Teilnehmer für Schäden an dem ihm überlassenen und durch ihn geführten Fahrzeugen der Porsche Deutschland GmbH und/oder der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG haftet, ist diese Haftung auf einen Selbstbehalt von EUR 3.000,– beschränkt. Diese vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Teilnehmer einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat; in diesen Fällen haftet der Teilnehmer unbeschränkt vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges. Wurde der Schaden am Fahrzeug durch den Teilnehmer grob fahrlässig herbeigeführt, ist Porsche berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug durch den Teilnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mittel geführt wird.
11. Porsche ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts der Europäischen Union, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Zur Wahrung der berechtigten Interessen am Schutz des Eigentums sind die Fahrzeuge gegebenenfalls mit GPS- Ortungsgeräten ausgestattet, so dass eine Live-Ortung der Fahrzeuge während der gesamten Fahrzeit möglich ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich unter: www.porsche.com/germany/legal/pd-privacy-policy/.
13. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Freiwillige Einwilligung in die individuelle Kunden- und Interessentenbetreuung
Als Basis für die individuelle Betreuung dienen Kontaktdaten sowie Betreuungs- und Vertragsdaten (z.B. zu Kauf, Leasing oder Finanzierung):
Die individuelle Betreuung beinhaltet persönlich zugeschnittene Informationen und Angebote zu Fahrzeugen, Dienstleistungen und weiteren Produkten von Porsche, Einladungen zu Veranstaltungen sowie Befragungen zu Zufriedenheit und Erwartungen.
Um ein begeisterndes Betreuungserlebnis zu bieten und die Kommunikation und Interaktion so persönlich und relevant wie möglich zu gestalten, werden die genannten Daten für Bedarfsanalysen verwendet und z.B. Affinitäten, Präferenzen und Potenziale in einem individuellen Kundenprofil gespeichert. Wenn digitale Nachrichten versendet werden, wird ggf. analysiert, ob die Nachrichten zugestellt oder geöffnet und welche Links darin angeklickt wurden, um die weitere Kommunikation daran auszurichten.
Sofern Sie in der Porsche Kundendatenbank bereits eingetragen sind, ordnen wir diese Einwilligungserklärung Ihrem beim jeweiligen Händler bestehenden Kundenkonto zu. Zuvor erteilte Kommunikationskanalfreigaben behalten ihre Gültigkeit. Wir übertragen zudem identifizierte Aktualisierungen Ihrer Kontaktinformationen und fügen gegebenenfalls zusätzlich erteilte Kommunikationskanalfreigaben hinzu.
Darüber hinaus verwenden wir Serviceinformationen sowie Daten zu Interessen, Fahrzeugen und verwendeten Diensten oder Produkten. Welche Daten konkret verwendet werden, hängt davon ab, welche Informationen auf Basis von Aufträgen und Beratungen erhoben oder von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden (z.B. über Ihre Porsche ID). Soweit von Ihnen entsprechende Freigaben erteilt wurden, werden ggf. auch weitere Datenquellen einbezogen, wie z.B. Daten aus dem Fahrzeug oder zur Nutzung digitaler Medien und Ihrem individuellen Kundenprofil zugeordnet.
7. Zugunsten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, der Porsche Deutschland GmbH, und deren jeweiligen Organmitgliedern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (im Folgenden die Begünstigten“) erklärt der Teilnehmer anlässlich der Veranstaltung folgendes: Der Teilnehmer verzichtet gegenüber den Begünstigten für alle Schäden, die mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen, auf die Haftung auf Schadensersatz. Dieser Haftungsverzicht gilt jedoch nicht,
a) wenn den Begünstigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt;
b) bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
c) soweit die Begünstigten einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben;
d) für Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen;
e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nämlich solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Begünstigten jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, sofern kein Fall nach Ziff. 7 Satz 2 lit. a) bis d) vorliegt. Soweit der Teilnehmer für den betreffenden Schadenfall eine Versicherung abgeschlossen hat und diese den Schadensfall deckt, liegt der vorhersehbare, vertragstypischen Schaden in den damit verbundenen Nachteilen des Teilnehmers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Die individuelle Betreuung wird von dem zuständigen Porsche Zentrum, der Porsche Deutschland GmbH, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen in den Bereichen Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen, digitale Dienstleistungen und Lifestyleprodukten erbracht. Weitere Informationen und eine aktuelle Aufstellung der beteiligten Gesellschaften finden Sie hier und in der Datenschutzerklärung, die im Porsche Zentrum verfügbar ist.
Meine obenstehende Einwilligung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zentraler Ansprechpartner für Einwilligung, Widerruf und Rückfragen ist die Porsche Deutschland GmbH, Porschestr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen – eine kurze Nachricht per Post oder über das Kontaktformular genügt.